Mitarbeiterüberwachung durch Detektive
Die Überwachung von Mitarbeitern wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Die Skandale um einige bekannte Unternehmen, die hier in der Vergangenheit weit über das Ziel hinaus geschossen sind, sind sicher noch jedem in Erinnerung.
Wenngleich die Gewerkschaften den Mitarbeiter am Liebsten per se zur heiligen Kuh erklären möchten, zeigt die Realität doch, dass Sozialbetrug durch ungerechtfertigte Krankfeierei, interne Diebstähle und Unterschlagungen bis hin zu schwerer Untreue und Betrugsdelikten auch heute noch auf der Tagessordnung stehen.
Das Grundgesetz, aus dessen Allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Art 2 I GG sich der Datenschutz und letztich auch der Mitarbeiterschutz ableitet, verfügt darüber hinaus aber auch über den deutlichen (Verfassungsimanenten) Vorbehalt, dass Datenschutz nur solange gewährleistet ist, wie nicht schwerer wiegende Rechte anderer verletzt werden. Ein Dieb oder Betrüger wird sich daher schwerlich auf den Datenschutz berufen können. Jedes allgemeine Gesetz, das dies täte, wäre verfassungswidrig.
Unabhängig davon, in welche Richtung sich die Diskussion weiter entwickelt, wird deshalb auch in der Zukunft der Einsatz von Detektiven bei der Mitarbeiterüberwachung zusätzlich und mitunter nötig sein.
Bevor Sie aber Detektive anheuern, um Ihre Mitarbeiter zu beobachten und in Form einer Observation in deren Rechte eingreifen, muss der Grundsatz der Verhältnismäsigkeit der widerstreitenden Rechtsgüter gewahrt sein. Dazu benötigen Sie zunächst einen konkreten Verdacht, der durch nachvollziehbare Anhaltspunkte belegbar ist und Ihr Recht muss deutlich schwerer wiegen als die Privatheitinteressen Ihres Mitarbeiters. Das wird in der Regel dann nicht angenommen, wenn es nur um Bagatellen geht.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Detektivs, die verwendeten Mittel in angemessener Relation zur vermuteten Tat zu setzen. Selbst wenn die Vorgehensweise der Detektive und die Detektivstrategie per se nicht strafbar sind, ist auch die allgemeine Verhältnismäßigkeit notwendig, damit die so gewonnenen Beweise auch in ein etwaiges Gerichtsverfahren eingeführt werden können.
Umso wichtiger ist es, dass Sie bei der Auswahl Ihres Dienstleisters auf qualifizierte Unternehmen achten, welche die gesetzlichen Vorgaben kennen und angemessene Methoden verwenden.









