Beobachtungen und Observationen durch Detektive

AXOM bietet einen bundesweiten Observationsdienst an. Beobachtungen oder auch Observationen, wie es im Detektivjargon heißt, werden bei vielfältigen Ermittlungen eingesetzt. Immer geht es darum möglichst viel zu sehen und dabei nicht gesehen zu werden.

Häufige Sachverhalte, bei denen wir Beobachtungen durchführen, sind z.B. unberechtigt krank feiernde Mitarbeiter (Sozialbetrug), von Managern, die vereinbarte Wettbewerbsverbote brechen, Pharmavertretern, die zwar abrechnen aber nicht arbeiten oder z.B. auch Versicherungsbetrügern, welche die Folgen von Unfällen übertreiben, um sich ungerechtfertigt zu bereichern.

Da jede Beobachtung und Observation -je nach Länge und Intensivität- in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Observierten eingreift, ist ein nachvollziehbares berechtigtes Interesse notwendig. Dies liegt im Allgemeinen dann vor, wenn die durch die Beobachtung zu schützenden Rechtsinteressen des Detektivkunden als deutlich gewichtiger anzusehen sind als das Interesse des Beobachteten -detektivisch auch oft Zielperson genannt- an seiner Privatheit. Selbstverständlich bedeutet dies niemals die völlige Aufhebung der Privatsphäre. Der unmittelbare Privatbereich und die Intimsphäre sind für Detektive in jedem Fall tabu. Hierzu gibt es auch strafrechtliche Schutznormen, wie z.B. der § 201 a StGB, der erst 2004 eingeführt worden ist.

Für Detektive ist es daher wichtig, nicht nur gut für Observationen ausgerüstet zu sein (unauffällige Fahrzeuge, Funkgeräte, GPS-Verfolgungssysteme, Motorräder etc.) und gut für Beobachtungen ausgebildet zu sein, sonder auch in den für Beobachtungen relevanten Rechtsnormen hinreichend Sattelfest zu sein. Denn was nutzt es Ihnen, wenn die von Ihnen beauftragte Detektei zwar beeindruckende Beweise liefert, diese aber später bei Gericht nicht anerkannt werden, weil die Detektive unverhältnismäßig oder gar rechtswidrig agiert haben. Gerade beim Einsatz von verdeckter Überwachunsgtechnik, sei es Videoüberwachung oder GPS-Verfolgungssysteme, ist eine genaue Rechtsgüterabwägung unabdingbar.

Sie sehen, kein einfaches Thema. Gerade wegen kürzliche Skandale, bei denen Großunternehmen Detektive eingeschaltet haben, die dann unverhältnismäßig agiert haben, schrecken einige davor zurück, ihre Rechte mit Nachdruck zu verfolgen und Detektive zu Hilfe zu nehmen. Wir können Sie aber beruhigen.

Die AXOM Detektei ist nicht nur erfahren und mit moderner Technik ausgestattet, sondern wir bilden unsere Detektive auch regelmäßig fort, so dass unsere Ermittler auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind und sich im Einsatz richtig verhalten können, auch ohne immer einen Rechtsanwalt auf dem Beifahrersitz zu haben. Gleichwohl arbeiten wir eng mit Anwälten zusammen und suchen in schwierigen Fällen auch aktiv den Kontakt zum Anwalt unseres Kunden.

Letztlich gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen und Rechtsentscheiden, die eindeutig belgen, dass der Einsatz von Detektiven für die Durchführung von Beobachtungen und Observationen auch heute noch nicht nur rechtmäßig, sondern im Einzelfall auch geboten sein kann.

Wenn Sie also eine Detektei suchen, deren Detektive Ihnen qualifiziert weiterhelfen können, sprechen Sie uns an. Ein AXOM Büro finden Sie im Auswahlmenü rechts.

26.02.2011 16:07

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