Kooperation mit Ermittlungsbehörden

Bei der Bearbeitung von Schadenfällen und internen Störungsfällen werden häufig, auch parallel zu den eigenen Aktivitäten, behördliche Ermittlungen durchgeführt.

Wünschenswert ist es, möglichst optimalen Kontakt zu diesen Behörden herzustellen, um frühzeitig an Informationen zu gelangen und die Ermittlungen, so weit möglich, zu beschleunigen.

In der Praxis stoßen Kooperationsbestrebungen allerdings schnell an Grenzen, die weniger an rechtliche Gegebenheiten als vielmehr die gegenseitige Unkenntnis der jeweiligen Parteien scheitert. Hier setzt dieses Seminar an, dass die Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden schaffen soll.

Zielgruppe

Entsprechend richtet sich das Seminar an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit sehr viel mit Ermittlungsbehörden zu tun haben und dabei auf Informationsaustausch und zielgerichtete Kooperation angewiesen sind.

Inhalt

Innerhalb des Vortrages werden die behördlichen Strukturen, insbesondere innerhalb der Polizei und Staatsanwaltschaft aufgezeigt und Verhaltensempfehlungen zur Förderung der Kooperation aufgezeigt. Dabei werden die folgenden Themen berücksichtigt

  • Behörden in Deutschland
  • Polizeiliche Strukturen
  • Aufgaben und Abläufe polizeilicher Arbeit
  • Staatsanwaltschaftliche Strukturen
  • Staatsanwaltschaftliche Abläufe und Aufgaben
  • Verhaltensgrundsätze bei der Kooperation

Rahmenbedingungen

Das Seminar ist ein Vierteltagesseminar. Es eignet sich für 5 bis 20 Personen und ist an keine technischen Voraussetzungen gebunden.